Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Beratungsleistungen der kanimblaestate im Bereich gewerblicher Baurechtsprüfung und Liegenschaftscompliance.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Rechtsberatungsleistungen der kanimblaestate, insbesondere für die Prüfung von Gewerbezonierungsrechten, die Auditierung von Grundbucheinträgen sowie die strukturelle Baukonformität nach BGB. Vertragsgegenstand ist stets die rechtliche Analyse und Dokumentation, nicht die Vermittlung oder der Verkauf von Immobilien.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Katasterdaten, Baupläne, Nutzungsgenehmigungen) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Fehlende oder unrichtige Angaben können die Haftung der kanimblaestate ausschließen oder mindern.
Die kanimblaestate haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag der jeweils vereinbarten Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 Euro pro Schadensfall. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ergänzenden Datenschutzerklärung auf policy.html.
Sämtliche von der kanimblaestate erstellten Gutachten, Prüfberichte und Analysen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.